- 2096 - 1289. o.T. Citeaux. tempore cap. gener. Das Generalkapitel der Cisterzienser beschliesst, während es den übrigen Aebten des Ordens den Besuch der Generalkapitel in jedem Jahre zur Pflicht macht, dass für die Aebte de Ungaria, Polonia et Livonia der justus metus Tartarorum als Entschuldigung gelten solle. Statuten der Cisterzienser, Handschrift der Bibl. des Fürsten Lobkowitz zu Prag No. 473, No. 6 z. d. J. So nahe es liegt an eine Verwechselung mit dem Kapitelsbeschlusse gleichen Inhalts zu denken, den Winter (die Cisterz. etc.) III. 228 z. J. 1259 anführt, so scheint doch dagegen die Erwägung zusprechen, dass grade eben 1287 und 1288 Tartareneinfälle in Polen stattgefunden haben, vgl. Ann. Polon. I. und III. Mon. Germ. XIX. 650, 51. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |